Berlin: Zu wenig Geld für arme Kassen
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 15.09.2011 - 02:30Berlin (RP). Die Regierung hält bislang ein Gutachten unter Verschluss, das den Finanzausgleich der Krankenkassen wegen Alter und Krankheit als nicht ausreichend kritisiert. Kassen mit vielen jungen Versicherten sind im Vorteil.
Als mit der City-BKK die erste Krankenkasse in Deutschland insolvent ging, haben andere Kassen trickreich versucht, die alten und kranken Versicherten der Pleite-Kasse nicht aufnehmen zu müssen. Denn trotz des Finanzausgleichs der Kassen nach Alter und Gebrechen der Versicherten gelten die Alten und Schwerkranken weiterhin als Kostentreiber.
Ein Gutachten im Auftrag der Regierung belegt, dass tatsächlich trotz des Finanzausgleichs nach Risiken die Kassen mit den guten Risiken im Vorteil sind. Teilweise sogar über ihren Bedarf hinaus Finanzmittel erhalten. Das gilt dem Gutachten zufolge sowohl für die Abdeckung der Ausgaben für Gesundheitsversorgung wie auch für die Verwaltungskosten.
Ziel der Regierung war es ursprünglich, den komplizierten Ausgleich der Kassen untereinander zu vereinfachen. Aktuell berücksichtigt der Risikostrukturausgleich insgesamt 80 verschiedene Krankheiten. Das Gesundheitsministerium wollte wissen, ob sich die Zahl der relevanten Erkrankungen auf 30 oder 50 begrenzen ließe. Das Gutachten kommt aber zur gegenteiligen Erkenntnis. "Die empirische Analyse zeigt, dass der Vorschlag einer Reduktion der berücksichtigten Krankheiten nicht zielführend ist. Die Überdeckung für gesunde Versicherte und die Unterdeckung Multimorbider werden verschärft", heißt es in dem Gutachten das unserer Zeitung vorliegt. Die Wissenschaftler bestätigen, dass die Geldzuteilung nach 80 Krankheiten bereits die "Zielgenauigkeit der Zuweisungen" erhöht haben. Sie empfehlen sogar, noch weitere 126 Krankheiten in den Ausgleich der Kassen untereinander aufzunehmen.
Der an Krankheiten und Alter orientierte Risikostruktur-Ausgleich wurde 2009 zusammen mit dem Gesundheitsfonds geschaffen. Seitdem erhalten die Kassen ihre Gelder nicht mehr direkt von ihren Mitgliedern, sondern aus dem Topf aller Versicherten, dem Gesundheitsfonds. Insgesamt werden rund 170 Milliarden Euro pro Jahr verteilt. Die Kassen erhielten im Jahr 2009 pro Versichertem und Monat einen Durchschnittsbeitrag von 186 Euro. Bei jungen und gesunden schrumpft die Pauschale. So reduziert sich die Zuweisung für einen gesunden Mann im Alter zwischen 25 und 29 Jahre auf 43 Euro monatlich. Leiden die Versicherten an diagnostizierten Erkrankungen erhalten die Kassen Zuschläge. Bei einem Bandscheibenvorfall werden nach der Liste für 2009 zusätzlich 171 Euro pro Monat gezahlt, für Rheuma wird ein Zuschlag von 130 Euro fällig, bei Demenzerkrankungen sind es 87 Euro. Für die Versorgung von Schwangeren erhalten die Kassen 93 Euro pro Frau und Monat.
Die Einführung dieses morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Fachleute sprechen kurz vom morbi-RSA) hat bereits zu einer Umverteilung zwischen den Krankenkassen zugunsten der Kassen mit alten und kranken Versicherten geführt. Das Regierungsgutachten belegt aber nun, dass immer noch die Kassen mit den guten Risiken im Vorteil sind.
Krankenkassen, deren Kundschaft überwiegend im ländlichen Raum lebt, sind im Vorteil. In großen Städten gibt es dem Gutachten zufolge eine Unterdeckung der Ausgaben der Kassen, während die Krankenkassen im umliegenden Raum teilweise mehr als nötig erhalten.
Den Trend zur Manipulation von Diagnosen für höhere Zuschläge, den es zum Start des Gesundheitsfonds gab, bestätigt das Gutachten nicht. Damals waren einzelne Arztgruppen und Kassen mit dem Versuch aufgefallen, durch hochgestufte Diagnosen, zum Beispiel "Depression" statt "depressiver Verstimmung", höhere Zuschläge aus dem Fonds zu erhalten. Die Zahl der Diagnosen sei von 2006 bis 2009 zwar um fünf bis acht Prozent angestiegen, Ursache könne aber auch eine sorgfältigere und vollständigere Erfassung der Krankheiten sein, heißt es in dem Gutachten.
Jetzt weiterlesen und die Rheinische Post testen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum



