Versicherte bleiben bei Kassenpleiten geschützt
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 15.06.2010 - 02:30Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich keine Sorgen machen, falls ihre Kasse Insolvenz anmelden oder schließen muss. Für die Mitglieder und ihre Angehörigen bleibt der Versicherungsschutz auf jeden Fall erhalten, erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die City-BKK ist die erste Krankenkasse, der eine Schließung wegen Überschuldung droht. Die in Düsseldorf sitzende BKK für Heilberufe, die auch als finanziell angeschlagen gilt, gibt dagegen Entwarnung. Die Zahlen hätten sich im laufenden Quartal wieder gebessert, sagte ein Sprecher. In Kassenkreisen wird damit gerechnet, dass im kommenden Jahr gleich mehreren Kassen finanziell die Luft ausgehen könnte.
Die Versicherten müssen persönlich über eine Schließung informiert werden. Sobald ein Mitglied von der Schließung seiner Kasse erfährt, kann es sich eine neue Kasse suchen. Ab Zeitpunkt der Schließung bleiben noch zwei Wochen, um in eine andere Kasse zu wechseln. Der Wechsel gilt dann rückwirkend. Beispiel: Ein versicherungspflichtiges Mitglied erhält am 15. Juni die Information, dass seine Kasse zum Ende des Monats dicht macht. Der Betroffene wählt bis zum 14. Juli eine neue Kasse und legt seinem Arbeitgeber bis zu diesem Tag eine Mitgliedsbescheinigung vor. Die Mitgliedschaft beginnt rückwirkend ab 1. Juli. Freiwillig Versicherte haben sogar drei Monate Zeit, eine neue Kasse zu suchen. Wer dies versäumt, dem wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse aus. Bei Rentnern und Arbeitslosen übernehmen dies für den Fall, dass die Versicherten nicht aktiv werden, der Renten-Träger beziehungsweise die Arbeitsagentur.
Sollte jemand während eines Krankenhausaufenthalts oder innerhalb der Genehmigungsfrist für Zahnersatz die Kasse wechseln müssen, dann klären die Kassen die Kostenübernahme untereinander.
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