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Vermieter verantwortlich für Abrechnungszustellung

zuletzt aktualisiert: 22.01.2009

Karlsruhe (afp). Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die Abrechnungen zu Heiz- und Betriebskosten fristgemäß beim Mieter eingehen. Kommt solch eine Abrechnung auf dem normalen Postweg abhanden oder wird verspätet zugestellt, bleiben Vermieter in der Regel auf den Kosten sitzen, entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 107/08). Laut Gesetz muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Danach verfällt der Anspruch, es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld an der "verspäteten Geltendmachung".

Quelle: Rheinische Post

 
 
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