Verbraucherzentrale rät RWE-Kunden zum Wechsel
zuletzt aktualisiert: 02.09.2010 - 02:30Düsseldorf (ddp). Wegen einer unwirksamen Verlängerungsklausel können Kunden ihren "RWE-Erdgas 2011"-Vertrag jederzeit kündigen. Dies gehe aus einer Unterlassungserklärung hervor, die der Energieversorger Mitte August abgegeben habe, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit. Darin erkläre RWE, den in den Vertragsbedingungen enthaltenen Passus einer automatischen Vertragsverlängerung bei nicht fristgerechter Kündigung bis zum 31. August 2010 nicht mehr zu verwenden. Hintergrund ist ein Angebot des Energieversorgers aus dem Jahr 2008, in dem ein garantierter Preis vereinbart wurde.
Quelle: Rheinische Post
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