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Düsseldorf: Urteil zum Wettbewerb auf der Schiene

VON KLAUS PETER KÜHN UND THOMAS REISENER - zuletzt aktualisiert: 08.02.2011 - 02:30

Düsseldorf (RP). Die Konkurrenten der Deutschen Bahn hoffen auf den Bundesgerichtshof. Die heutige Grundsatzentscheidung soll ihre Chancen im lukrativen Regionalverkehr verbessern. Auch Fahrgäste und Steuerzahler könnten profitieren.

Heute verkündet der Bundesgerichtshof ein Urteil, das alle Bahnkunden im Nahverkehr betrifft. Der Richterspruch kann dazu führen, dass der Wettbewerb auf der Schiene neuen Schub erhält, die Preise sich günstiger entwickeln und vielleicht sogar die Subventionen für den regionalen Zugverkehr (bundesweit rund sieben Milliarden Euro pro Jahr) sinken. Kurzfristig könnte die Karlsruher Entscheidung allerdings auch die Finanzprobleme des Verkehrsverbunds Rhein Ruhr (VRR) vergrößern und zu Einschränkungen im Zug-Angebot führen.

Worüber entscheidet der Bundesgerichtshof?

Abellio, ein Konkurrent der Deutschen Bahn (DB), hat gegen den milliardenschweren Vertrag geklagt, den der VRR 2009 mit der DB geschlossen hat. Abellio, eine hundertprozentige Tochter der Niederländischen Staatsbahnen, sieht sich durch den Verzicht auf eine Ausschreibung des Vertrags benachteiligt und will diesen für nichtig erklärt haben. Abellio fährt bereits für den VRR und würde gern seine Leistungen ausdehnen, speziell auf die S-Bahn-Linien 5 (Dortmund-Hagen) und 8 (Hagen-Mönchengladbach).

Was passiert, wenn Karlsruhe den Vertrag für ungültig erklärt?

Dann lebt je nach juristischer Lesart ein alter Vertrag zwischen DB und VRR auf, beziehungsweise der alte Rechtsstreit um die angeblichen überhöhten finanziellen Forderungen der Bahn wird weitergeführt. Für den Verkehrsverbund hat dies in jedem Fall unangenehme Folgen. Er beziffert das ihm dann drohende "vertragliche Risiko" auf 25 Millionen Euro in diesem Jahr, Tendenz steigend.

Mit welchen Konsequenzen müssen die Fahrgäste rechnen?

Der Verkehrsverbund sieht keine Auswirkungen für die Fahrgäste. Das neue S-Bahn-Konzept – unter anderem mit neuer Linienführung am Düsseldorfer Flughafen – würde bei einem Aus für den Vertrag von 2009 zwar gekippt, könnte aber mit einer Extra-Regelung gerettet werden. In Bahnkreisen heißt es allerdings, wenn die 2009 zusätzlich vereinbarten Leistungen – wie etwa ein zusätzlicher Doppelstock-Wagen für die Regionalexpress-Linien 1, 2 und 5 – nicht extra bezahlt werden, würden sie auch nicht mehr erbracht. Infrage steht auch die Bestellung von 32 neuen S-Bahn-Zügen zur Ablösung der letzten alten Wendezüge.

Was steht für die Deutsche Bahn auf dem Spiel?

Sehr viel. Sie beherrscht mit einem Anteil von rund 70 Prozent noch immer den Markt für den regionalen Schienenverkehr. Wenn die Klage des Konkurrenten Abellio Erfolg hat, müssen nicht nur im VRR, sondern bundesweit sehr viel mehr Verkehrsaufträge als bisher ausgeschrieben werden. Der durch verschärften Wettbewerb ausgelöste Preisdruck könnte die Gewinne der DB schmälern. Der Regionalverkehr ist im Vergleich zum Güter- und Fernverkehr eine verlässliche und sehr profitable Einnahmequelle. Für 2009 weist die Bilanz der Regionalverkehrstochter der Deutschen Bahn, DB Regio NRW, bei rund einer Milliarde Euro Umsatz sechs Prozent Rendite aus. Kritiker glauben, dass die Bahn überhöhte Summen an Schwester-Unternehmen wie DB Netz oder Station und Service abführt und in Wirklichkeit deutlich höhere Renditen erwirtschaftet.

Welche Rolle spielt die Politik?

Am Zustandekommen des Vertrages von 2009, der die Streitereien zwischen VRR und DB beendete, war die damalige CDU/FDP-Landesregierung entscheidend beteiligt. Um dem VRR trotz klammer Kassen die Unterschrift zu ermöglichen, sagte sie für einen Zeitraum von 15 Jahren insgesamt 167 Millionen Euro zu. Nach Angaben des grünen Verkehrs-Staatssekretärs Horst Becker hat der VRR bereits 2009 von dieser Summe 45 Millionen abgerufen. Um eine "finanzielle Katastrophe" im VRR abzuwenden, bemühte sich auch die neue rot-grüne Landesregierung um einen Kompromiss. Sie fand aber keinen, der mit dem Kartellrecht in Einklang steht: Die Wettbewerbshüter stoppten im Januar den Plan, die S 5 und S 8 an Albellio als Subunternehmer der Bahn zu übertragen.

Quelle: RP


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