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Rente mit 67 jetzt schon möglich

VON HANS NAKIELSKI - zuletzt aktualisiert: 17.05.2010 - 02:30

Ratgeber Wer freiwillig länger arbeitet, bekommt deutlich höheres Ruhegeld

Düsseldorf Ältere Beschäftige sollen ab 2012 länger arbeiten. Schrittweise erhöht sich dann bis 2029 die Regelaltersgrenze bei der Rente auf 67 Jahre. Prinzipiell können Ältere aber auch schon heute bis 67 oder noch länger arbeiten – zu günstigeren Bedingungen als demnächst.

Mit 65 haben Versicherte derzeit in aller Regel Anspruch auf eine Altersrente. Doch niemand muss mit 65 das Ruhegeld beantragen. Ein späterer Renteneintritt zahlt sich immer aus. "Wer erst später in Rente geht, dessen Altersrente erhöht sich pro Monat des späteren Einstiegsalters um 0,5 Prozent", erklärt Stefan Braatz vom Deutschen Rentenversicherungs-Bund.

Arbeitnehmer, die erst mit 67 Rente beantragen, erhalten also derzeit eine um zwölf Prozent höhere Rente – und zwar lebenslang. Hinzu kommt: Wer weiter arbeitet, zahlt auch weiterhin Rentenbeiträge. Und das bringt nochmals eine Erhöhung des späteren Altersruhegeldes.

Doch ist das längere Arbeiten überhaupt nach dem Arbeitsrecht möglich? Klar ist: Eine Kündigung aus Altersgründen ist gesetzeswidrig. Und auch der Anspruch "auf eine Rente wegen Alters" ist kein Grund zur Kündigung. Das steht ausdrücklich in Paragraf 41 des sechsten Sozialgesetzbuchs.

Daher ist es kaum verwunderlich, dass das Paderborner Arbeitsgericht in einem Urteil vom 23. März 2006 die Kündigung eines 70-jährigen Autoverkäufers durch seinen Arbeitgeber als unwirksam angesehen hat (Az.: 3 Ca1947/05). Erlaubt ist jedoch eine Befristung des Arbeitsvertrages – beispielsweise auf das 65. Lebensjahr. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht am 6. August 2003 entschieden, dass eine Begrenzung des Arbeitsvertrags auf das 65. Lebensjahr dann rechtens ist, wenn ein Arbeitnehmer durch die Regel-Altersrente mit 65 Jahren wirtschaftlich abgesichert ist (Az.: 7 AZR 9/03).

Wenn demnächst die Regelaltersgrenze schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben werden sollte, werde das auch Folgen für die Rechtsprechung haben, ist sich Michael Felser, Rechtsanwalt aus Brühl bei Köln sicher. Die Arbeitsgerichte würden dann alte Arbeitverträge, die noch eine 65-Jahres-Grenze enthalten "nicht wörtlich, sondern sinngemäß auslegen" so der Arbeitsrechtsexperte.

Schließlich sei damit ja "nicht das exakte Alter gemeint, sondern die Regelaltersgrenze für die Rente, die derzeit noch bei 65 Jahren liegt". Bei neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen empfiehlt Rechtsexperte Miechael Felser die Formulierung: "Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen des für den Arbeitnehmer geltenden Regelrentenalters."

Quelle: Rheinische Post

 
 
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