Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz ist die Zeit teurer Warteschleifen vorbei. Zugleich beschloss das EU-Parlament die Senkung der Roaming-Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland. Wir erklären das neue Gesetz.
Anschlussunterbrechung bei Anbieterwechsel Bei einem Wechsel des Telefon- oder Internetproviders darf der Anschluss höchstens einen Kalendertag unterbrochen sein.
Mitnahme Rufnummer Eine Mitnahme der bisherigen Rufnummer darf nicht verweigert werden, und sie muss beim neuen Anbieter binnen eines Tages geschaltet werden. Beim Mobilfunk ist es nun möglich, die Nummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.
Umzug und Vertragszeit Zieht ein Kunde um, darf der Anbieter die Vertragslaufzeit nicht mehr einfach verlängern. Falls die Leistungen am neuen Wohnort nicht erbracht werden können, kann der Verbraucher mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Echtes Surf-Tempo Bei Internet über DSL oder Kabel müssen die Anbieter vor Vertragsabschluss die am Wohnort erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.
Bezahlen über das Handy Wer nicht möchte, dass Drittanbieter Internetdienstleistungen über die Handyrechnung abrechnen können, kann das künftig verhindern. Man muss einfach dem Handy-Provider mitteilen, dass man so eine Abrechnung nicht wünscht.
Widerspruch bei Handyrechnung Ab sofort können Verbraucher gegen einzelne Posten der Handy-rechnung Widerspruch einlegen, ohne gleich eine Anschlusssperre zu riskieren. Bislang war das nur bei Festnetzrechnungen möglich.
Warteschleifen Warten bei kostenpflichtigen Servicerufnummern wird kostenlos. In einer Übergangsphase werden zunächst nur die ersten zwei Warteminuten nicht berechnet. Ab Mai 2013 muss dann die gesamte Wartezeit kostenlos sein.
Call-by-Call-Klarheit Künftig müssen alle Call-by-Call-Dienstleister zu Beginn des Telefonats den Preis ansagen. Diese Regelung tritt der Bitkom zufolge aber voraussichtlich erst im August in Kraft, weil ein Anbieter sich wegen der schnellen Neuregelung benachteiligt fühlte.
Auslandsgespräche Die wichtigste Reform der EU bedeutet, dass wer ab Juli im Ausland ist und mit seinem Handy telefoniert, höchstens 29 statt bisher 35 Cent je Minute zahlen muss. Für einen angenommenen Anruf darf der Telefonanbieter maximal acht statt elf Cent berechnen. Eine SMS darf höchstens neun statt elf Cent kosten.
Auslands-Surfen Mobilfunk-Unternehmen dürfen nicht mehr beliebig viel für mobiles Internet-Surfen verlangen. Ab Juli darf ein Megabyte ohne Mehrwertsteuer bis zu 70 Cent kosten – bislang gab es dafür keine Höchstpreise. Die EU hat schon länger festgelegt, dass die Telefonfirmen ihren Kunden maximal 50 Euro für mobiles Surfen im EU-Ausland pro Aufenthalt abnehmen dürfen.
Den Kampf gegen Google hat Yahoo schon lange verloren. Dann kamen die sozialen Medien und verdarben auch noch das Werbegeschäft. Mit dem Kauf von Tumblr will der Internet-Pionier den Markt wieder aufrollen.
VON Antje höning mehr
Kulturwandel und Kapitalerhöhung - in ihrem ersten Jahr an der Spitze der Deutschen Bank haben Anshu Jain und Jürgen Fitschen dem Konzern ihren Stempel aufgedrückt. Zugleich machten dem Duo Gewinneinbruch und Gerichtsprozesse zu schaffen. Doch ...
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