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Minister entschärft Zerschlagungsgesetz

VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 08.05.2010 - 02:30

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will marktbeherrschende Unternehmen trotz Kritik aus der Wirtschaft und Bedenken von Verfassungsrichtern notfalls zerschlagen lassen. In einem aktualisierten Gesetzentwurf nennt Brüderle aber hohe Hürden für den Eingriff.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hält an einer möglichen Zerschlagung von marktmächtigen Konzernen fest, nennt aber hohe gesetzliche Hürden für einen solchen Staatseingriff. Das geht aus dem aktualisierten Referentenentwurf des Entflechtungsgesetzes hervor, der unserer Zeitung exklusiv vorliegt.

Demnach darf das Bundeskartellamt künftig als "ultima ratio" anordnen, "dass marktbeherrschende Unternehmen Teile ihres Vermögens veräußern oder auf andere Weise verselbstständigen müssen". Voraussetzung ist aber, dass die Marktbeherrschung eines Unternehmens "nicht nur vorübergehend" sei, sondern mindestens fünf Jahre fortbestehen werde und der betroffene Markt eine "gesamtwirtschaftliche Bedeutung" hat. Was damit gemeint ist, wird nicht näher erläutert. Eine Zerschlagung darf weiterhin nicht erfolgen, sollte das betroffene Unternehmen dadurch gehindert werden "gesetzlich übertragene" Aufgaben zu erfüllen. Dies könnte als Schutzklausel für Postdienstleistungen, Energie- und Wasserversorgung interpretiert werden, die einen gesetzlichen Versorgungsauftrag haben. Außerdem soll sich das Entflechtungs-Instrument in der Infrastrukturbranche, also beispielsweise bei Post- und Energieunternehmen, auf vor- und nachgelagerte Märkte konzentrieren. Beispiel: Die Post könnte nicht zerschlagen, wohl aber der Verkauf eines zur Post gehörenden Sortierdienstes verlangt werden.

Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft und Bedenken von Innenminister Thomas de Maiziére schränkt Brüderle nun das Drohpotential des Gesetzes ein. Im Grundsatz hält der FDP-Mann aber an der Option der staatlich verordneten Zerschlagung von Unternehmen fest, selbst wenn kein Missbrauch von Marktmacht nachgewiesen werden kann. "Kartellbehörden sollten die Befugnis besitzen, alle verhältnismäßigen Mittel gegen Beschränkungen des Wettbewerbs auszuschöpfen", heißt es in der Begründung. Die bisherigen Möglichkeiten der Kartellbehörden seien nicht ausreichend. Die Monopolkommission unterstützt Brüderle in seinem Ansinnen. Das Entflechtungsgesetz ist das erste nennenswerte Gesetzesvorhaben des Ministers, der sein Haus konsequent auf Wettbewerb trimmt und den früheren Kartellamtschef Bernhard Heitzer zum Staatssekretär beförderte.

Der Entwurf wurde gestern an die Ressorts verschickt. Noch vor der Sommerpause könnte das Gesetz im Kabinett beraten werden. Sollte der Innenminister nicht wieder Verfassungsbedenken anmelden.

Quelle: Rheinische Post

 
 
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