Kreditkartenabbuchungen: Beweispflicht liegt bei der Bank
zuletzt aktualisiert: 12.05.2009 - 02:30Kann die Bank nicht nachweisen, dass ein Kunde leichtfertig mit Kartendaten umgegangen ist oder wirklich mit der Karte eingekauft hat, muss sie das Geld ersetzen. Seite
Quelle: Rheinische Post
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