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Berlin: Kalte Progression: Kaum Entlastung für Steuerzahler

zuletzt aktualisiert: 04.01.2013

Berlin (RP). Der seit diesem Jahr geltende höhere Steuerfreibetrag von 8130 Euro pro Jahr verschärft die Problematik der so genannten kalten Progression im Einkommensteuerrecht. Die Entlastung für Steuerzahler im unteren Einkommensbereich fällt dadurch geringer aus. Das geht aus einer Aufstellung des Bundesfinanzministeriums hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

Demnach müssen Arbeitnehmer, deren Bruttoverdienst oberhalb des Steuerfreibetrags liegt, "durchgängig höhere Grenzsteuersätze und damit eine höhere Steuerbelastung" verkraften, heißt es in dem Papier. Grund ist der progressive Steuertarif, der gerade zu Beginn der Steuerpflicht steil verläuft und so dazu führt, dass derjenige, der Gehaltserhöhungen in Höhe der Inflationsrate bekommt, einen immer größeren Anteil seines Einkommens beim Fiskus abliefern muss. Dies wollte die schwarz-gelbe Bundesregierung eigentlich mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression verhindern, scheiterte aber an der Mehrheit von SPD- und Grün-regierten Ländern im Bundesrat.

Konkret bedeutet das nun: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von 40 000 Euro wird durch den höheren Grundfreibetrag um 25 Euro pro Jahr entlastet. Würde der Steuertarif wie von Schwarz-Gelb gewünscht, abgeflacht, käme er aber auf eine Entlastung von 73 Euro pro Jahr. Bei Gutverdienern mit einem Jahresbrutto von 100 000 Euro würde die Entlastung sogar um 113 Euro steigen, sollte die Progression im Tarif abgemildert werden. Ein Familienvater (zwei Kinder, Steuerklasse III) mit einem Jahresbrutto von 70 000 Euro käme in dem Koalitionsmodell auf eine Entlastung von 129 Euro. Der nun beschlossene isolierte Anstieg des Grundfreibetrags bringt dagegen nur eine Entlastung von 51 Euro.

Vor der Bundestagswahl gilt eine Anpassung des Steuertarifs inzwischen als ausgeschlossen.

Quelle: brö
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