Einfache Arbeitnehmer müssen Überstunden bezahlt bekommen
zuletzt aktualisiert: 23.02.2012 - 02:30Erfurt (dpa/rky). Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel Anspruch auf eine Vergütung von Überstunden. Eine berechtigte Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, "wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht" (5 AZR 765/10), urteilten die Bundesrichter gestern in Erfurt. Einem Lagerleiter, der geklagt hatte, steht damit die Bezahlung von 968 Überstunden zu, die er im Zeitraum von 2006 bis 2008 geleistet hatte. Der Kläger war für ein monatliches Bruttoentgelt von 1800 Euro bei einer Spedition tätig. Im Arbeitsvertrag wurde eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Bedarf sollte der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung verpflichtet sein. "Angesichts der Höhe des vereinbarten Entgelts war die Leistung von Überstunden nur gegen zusätzliche Vergütung zu erwarten", erklärten die Bundesrichter. Vergütungsausschluss per Vertrag sei unwirksam.
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