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Karlsruhe: Bundesgerichtshof sieht Internet als Grundrecht an

VON REINHARD KOWALEWSKY - zuletzt aktualisiert: 25.01.2013

Karlsruhe (RP). Acht Wochen hatte ein Kunde keinen DSL-Anschluss und klagte. Aber 50 Euro Schadenersatz pro Tag lehnt der BGH ab.

Der Zugang zum Internet ist für die Menschen eine Art Grundrecht "von zentraler Bedeutung". Dies legte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern fest. Darum steht dem Kunden eines Online-Anschlusses Schadenersatz zu, wenn dieser ausfällt. Allerdings hält sich der Anspruch sehr in Grenzen: Der BGH setzte fest, dass Kunden nur die reinen Kosten eines ausgefallenen DSL-Anschlusses erhalten sollen – das wären etwas weniger als rund 20 Euro pro Monat. Der klagende Mann aus Fürstenfeldbruck hatte bei acht Wochen Nutzungsverzicht dagegen 50 Euro pro Tag verlangt – also knapp 3000 Euro.

Interessanterweise begrüßt das beklagte Unternehmen 1&1 als einer der größten Internetanbieter Deutschlands das Urteil. Erstens ist man froh, nur wenig zahlen zu müssen. Zweitens sieht 1&1 das Urteil als Grundlage dafür an, sich bei möglichen Internetsperren gegen Raubkopierer von Musik oder von Filmen zu wehren. "Wenn der Bundesgerichtshof dem Online-Zugang einen so hohen Wert wie in diesem Urteil beimisst", sagt ein Sprecher von 1&1, "dann sind wir uns sicher, dass sich künftig jede Diskussion darüber erübrigt, ob Teenagern die einen DSL-Anschluss für umstrittene Downloads nutzen, der Anschluss gesperrt werden kann."

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht sich auch durch das Urteil in der Ablehnung von Netzsperren bekräftigt. Internetnutzung sei ein Bürgerrecht, erklärte sie.

Tatsächlich nennt das Urteil die "Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit ... auch im privaten Bereich für die ... Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist." Darum sei ein Internetzugang für die Menschen ähnlich wichtig in der modernen Welt wie ein Telefon oder ein Auto.

Auch die Wettbewerber von 1&1 wie Vodafone oder Telekom scheinen mit dem Karlsruher Urteil leben zu können. Man strebe sowieso an, sich mit Kunden gütlich zu einigen, wenn es einmal zu einem Ausfall eines DSL-Anschlusses komme, heißt es in den Unternehmen.

Außerdem berichten Vodafone und 1&1, dass es aktuell deutlich weniger Ausfälle von Internetanschlüssen gebe als vor Jahren. Weit weniger als ein Prozent der Anschlüsse würden ausfallen. Vodafone liefert laut eigener Angabe neuen DSL-Kunden einen Mobilfunkstick mit, mit dem sie bei einem Ausfall des Festnetzes doch surfen können.

Quelle: RP
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