Berlin: Schweigepflicht für Kinderärzte gelockert
zuletzt aktualisiert: 14.12.2011 - 02:30Berlin (RP). Mit einem neuen Kinderschutzgesetz wollen Bund und Länder Misshandlungen und Missbrauch von Kindern vorbeugen. Nach jahrelangem Streit haben sich Union und SPD in der Nacht zu gestern darauf geeinigt, jährlich 51 Millionen Euro für Familienhebammen und Netzwerke früher Hilfen auszugeben.
Das Gesetz, das zum 1. Januar in Kraft treten soll, sieht auch eine Lockerung der Schweigepflicht für Kinderärzte bei Verdacht auf Misshandlung oder sexuellen Missbrauch vor. Beim Umzug von auffälligen Familien sollen die Jugendämter ihre Daten weitergeben dürfen. Alle hauptamtlichen Mitarbeiter in der Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Die speziell geschulten Hebammen sollen in Familien eingesetzt werden, in denen Schwangerschaft und Geburt einen Konfliktfall darstellen. Experten gehen davon aus, dass dies auf etwa jede zehnte Schwangerschaft zutrifft.
Die SPD-geführten Länder hatten das Gesetz im Bundesrat zunächst scheitern lassen und eine dauerhafte Finanzierung der Familienhebammen gefordert. In diesem Punkt ist Bundesministerin Kristina Schröder (CDU) den Ländern entgegengekommen.
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