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Richter stoppen Rot-Grün – Debatte um Neuwahlen

VON M. BRÖCKER, D. HÜWEL UND G. VOOGT - zuletzt aktualisiert: 19.01.2011 - 02:30

Düsseldorf Die NRW-Regierung hat einen herben Dämpfer vom Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster bekommen. Sie darf bis zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2010 keine neuen Kredite aufnehmen. Braucht sie Geld, muss sie bereits vorgenommene Buchungen wie die Aufstockung des Sondervermögens für riskante WestLB-Papiere rückgängig machen.

CDU und FDP nannten dies eine "krachende Niederlage" für Rot-Grün. Gerhard Papke (FDP) sprach von einer "schwerwiegenden Regierungskrise". Dennoch halten weder er noch CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann Neuwahlen für angebracht. Ein solcher Schritt ändere nichts daran, dass der Nachtragshaushalt verfassungswidrig sei. Die FDP hat der Regierung bereits Gespräche über eine "Ampel-Koalition" angeboten. In Teilen der NRW-CDU wird die Rolle des Juniorpartners in einer großen Koalition erwogen. Für diesen Fall bestünde die Union angeblich auf fünf Ministerien; Fraktionsvize Armin Laschet ist als Vize-Regierungschef im Gespräch. CDU-Landeschef Norbert Röttgen sagte, sollte es wegen der "sensationellen" Entscheidung des VGH zu Neuwahlen kommen, werde er als Ministerpräsident kandidieren.

NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und Schulministerin Sylvia Löhrmann wiesen am Abend Spekulationen über Neuwahlen zurück. Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) betonte, dass die Regierung "selbstverständlich" den Auflagen des VGH Folge leisten und vorerst keine weiteren Kredite aufnehmen werde. Wie hoch die Kreditaufnahme bislang gewesen sei, lasse sich erst sagen, wenn der Kassenabschluss für 2010 vorliege. Der Vollzug des Haushalts sei aber nicht betroffen. Die Gehälter würden weitergezahlt, hieß es. Heute will die Regierung den Landtag über die Folgen der einstweiligen Anordnung unterrichten.

Quelle: RP


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