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NRW-Gericht verbietet Gemeinschaftsschule

zuletzt aktualisiert: 10.06.2011 - 02:30

Münster/Düsseldorf (Mc) Die rot-grüne Regierung in NRW hat eine schulpolitische Niederlage erlitten: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Einrichtung der umstrittenen Gemeinschaftsschule im sauerländischen Finnentrop für rechtswidrig erklärt.

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) erklärte, sie hätte sich eine andere Entscheidung gewünscht. Nun würden Haupt- und Realschule in Finnentrop nicht aufgelöst, und Kinder, die aufs Gymnasium strebten, könnten in Nachbarstädten angemeldet werden. Das Schulministerium arbeite mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage für die Gemeinschaftschule.

Die fehlende gesetzliche Grundlage hatte das OVG beanstandet. Die Genehmigung im Wege eines Schulversuchs sei rechtswidrig. Der Vorsitzende des NRW-Philologenverbandes, Peter Silbernagel, erklärte, das Urteil zeige, dass es falsch sei, Schulversuche mit heißer Nadel zu stricken. Er erwarte einen soliden parlamentarischen Prozess und ein Ende der "Windhundrennen" zur Auflösung gewachsener Schulstrukturen.

CDU-Oppositionsführer Karl-Josef Laumann kritisierte die "politische Stümperei" der rot-grünen Landesregierung. Für FDP-Fraktionschef Gerhard Papke ist der Versuch gescheitert, auf kaltem Wege die Weichen in Richtung Einheitsschule zu stellen.

Quelle: RP


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