EU-Gerichtshof fordert Freilassung von Triebtätern
VON REINHOLD MICHELS - zuletzt aktualisiert: 14.01.2011 - 02:30Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) drängt darauf, dass zwei Triebtäter, die sich in Aachen in Sicherungsverwahrung befinden, freikommen. Eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums hingegen betonte, die umgehende Freilassung des 55-jährigen Rüdiger K. und des vier Jahre jüngeren Manuel M. sei trotz der Mahnung der europäischen Richter nicht zu befürchten.
Der EGMR hatte gestern zum zweiten Mal nach seiner Entscheidung vom September 2009 der Bundesrepublik attestiert, ihre bis Ende 2010 geltende Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (SV) widerspreche der Europäischen Menschenrechts-Konvention. Nicht nur die 1998 abgeschaffte SV-Maximaldauer von zehn Jahren, sondern die nachträgliche Sicherungsverwahrung schlechthin sei rechtswidrig. Rüdiger K. und Manuel M. sowie zwei weitere, nicht mehr Sicherungsverwahrte außerhalb von NRW hatten deshalb beim EGMR in Straßburg mit ihren Beschwerden Erfolg.
Gäbe es nicht seit 1. Januar das vom Bundestag gegen die Stimmen von Grünen und Linkspartei verabschiedete neue Therapie- und Unterbringungsgesetz, hätten Rüdiger K. und Manuel M. große Chancen auf baldige Freilassung.
Laut NRW-Justizministerium besteht nun folgende Möglichkeit zum Schutz der Allgemeinheit vor K. und M.: Die Aachener Vollzugsanstalt kann gemäß Neuregelung bei einer Zivilkammer die Unterbringung der Sicherungsverwahrten in einer geschlossenen Therapie-Anstalt beantragen. Zwei externe Gutachter müssten dann begutachten, ob K. und M. psychisch gestört und hochgefährlich sind. Würde beides konstatiert, kämen die Begutachteten trotz der neuen Gerichtsentscheidung nicht frei.
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