Versicherung zahlt für Hörschaden durch Vuvuzelas
zuletzt aktualisiert: 12.06.2010 - 02:30Köln/Johannesburg (sid). Die Studie eines Hörgeräteherstellers hat gezeigt, dass der Lärm der in Südafrika sehr populären Plastik-Tröten zu dauerhaften Schäden im menschlichen Gehör führen kann. Bei einem solchen Schaden zahlt die private Unfallversicherung. "Der Schaden durch Schallwellen fällt in vollem Umfang unter den Unfallbegriff. Einen Ausschluss sehen die Bedingungen nicht vor", sagt Rüdiger Falken, Versicherungsberater aus Hamburg. Die Tröte erreicht mit einem Schallpegel von 123,9 Dezibel den Lärm eines Düsenflugzeuges im Probelauf. Experten gehen davon aus, dass es bei einer Lärmeinwirkung bereits ab einer Belastung von 85 Dezibel zu einer Gehörschädigung kommen kann – die Schmerzgrenze liegt bei circa 120 Dezibel.
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