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Sutil wehrt sich gegen Urteil

VON STEFAN BARTELS - zuletzt aktualisiert: 09.02.2012 - 02:30

Jerez/München Wie viele Motorsport-Fans schaut Adrian Sutil in dieser Woche gespannt nach Jerez. Unter der spanischen Sonne testen die Formel-1-Teams für die kommende Saison (Start am 18. März in Melbourne). Sutil, der von 2007 bis 2011 für Force-India fuhr, ist diesmal nicht dabei. Wohl auch, weil der 29-Jährige weiterhin Ärger mit der Justiz hat. Sutils Manager Manfred Zimmermann bestätigte gestern Medienberichte, wonach der Rennfahrer Rechtsmittel gegen seine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung einlegt hat. "Es gibt viele Dinge, die gegen uns gelaufen sind", sagte Zimmermann.

Das Amtsgericht München hatte Sutil am vergangenen Dienstag zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 200 000 Euro verurteilt. Mit mehr als drei Monaten Haftstrafe gilt man als vorbestraft. Nach dem Grand Prix von China im April 2011 war Sutil in einer Diskothek in einen Streit mit dem luxemburgischen Geschäftsmann Eric Lux geraten. Dabei hatte er den Mitbesitzer am Renault-Team (jetzt Lotus) mit einem Champagnerglas am Hals schwer verletzt. Ohne sofortige ärztliche Behandlung hätte Lux laut einem Gerichtsmediziner sterben können. Sutil beteuerte vor Gericht, seinen Kontrahenten lediglich geschubst zu haben. Auch sei er sich nicht bewusst gewesen, dass er ein Glas in der Hand hatte.

Richterin Christiane Thiemann hielt die Schilderung des Rennfahrers für unglaubwürdig. Mit ihrem Urteil war sie allerdings unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 21 Monaten Haft auf Bewährung und 300 000 Euro Geldstrafe geblieben. Eine Gerichtssprecherin teilte gestern mit, dass auch die Münchener Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Offenbar empfindet sie das Strafmaß als zu milde. Eine Haftstrafe von über einem Jahr muss nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Sutil profitierte wohl auch davon, dass er zuvor nicht strafrechtlich auffällig war.

Neue Zeugen sollen ihn im Berufungsverfahren entlasten. "Es gibt drei, vier Zeugen, die in der Nähe waren, die nicht befragt wurden", sagte Zimmermann. Darunter war McLaren-Pilot Lewis Hamilton, der nicht zum Prozess gekommen war. Zimmermann kritisierte zudem, dass Aufzeichnungen aus der Überwachungskamera der Diskothek im Prozess nicht ausreichend in Betracht gezogen worden sei. Wann der Prozess vor dem Landgericht fortgesetzt wird, ist offen.

Quelle: RP


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