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Hannover: Was Malev-Passagieren zusteht

zuletzt aktualisiert: 08.02.2012 - 02:30

Hannover (RP). Die ungarische Fluggesellschaft Malev hat ihren Betrieb eingestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Ansprüche habe ich?

Reisende haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises, wie der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover erläutert. "Das gilt für den Fall, dass ich nur den Flug über Malev gebucht habe." Kunden sollten ihre Forderung direkt an die Airline stellen. "Allerdings müssen sie sich darauf einstellen, dass die Erstattung wegen der drohenden Insolvenz lange dauert oder es am Ende gar kein Geld zurückgibt."

Bekomme ich eine Entschädigung? Nein. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines Passagiere zwar entschädigen, wenn diese etwa wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen können, der Flug annulliert wird oder mehr als drei Stunden verspätet ist, erklärt Degott. "Für einen Fall wie Malev ist die Verordnung nicht gemacht."

Zahlt Malev einen Ersatzflug?

Nach der EU-Verordnung müsste sich die Airline um eine alternative Beförderung kümmern. "Das kann sie aber nicht, weil sie kein Geld mehr hat", sagt Degott. Zwar nehmen meist andere Airlines Malev-Passagiere mit, insbesondere in der Oneworld-Allianz – ein Anspruch darauf besteht nicht.

Bekomme ich Extra-Kosten erstattet? Das ist unwahrscheinlich. "Üblicherweise bekomme ich keine weitere Entschädigung für Folgeschäden, die durch den ausgefallenen Flug entstanden sind", sagt Degott. Die Airline hafte nur für die Beförderung der Passagiere und Schäden, die direkt aus der Nichterbringung dieser Leistung entstehen. Das können die Parkhausgebühren am Flughafen sein. Der Reiserechtler rät trotzdem, auch andere Kosten vorsorglich geltend zu machen – etwa für eine zusätzliche Hotelübernachtung.

Was ist, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war?

Dann ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. "Er muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern", erklärt Degott.

Quelle: RP


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