Gericht: Schimmel ist hinnehmbar
zuletzt aktualisiert: 13.03.2010 - 02:30Was Urlauber in einem preiswerten, türkischen All-Inclusive-Hotel mit drei Sternen alles hinnehmen müssen, haben Düsseldorfer Richter in einem Berufungs-Urteil aufgelistet. Demnach müssen Pauschal- reisende dort "geringfügige Schimmelstellen z.B. im Bad" ebenso akzeptieren, wie "kleine Flecken von Kaffee" auf der Tischdecke oder Stühle aus Plastik. Den Richtern genügt in solch einer Unterkunft pro Woche der einmalige Wechsel der Bettlaken und der zweimalige Austausch von Handtüchern. Wartezeiten von 15 bis 20 Minuten an der Hotelbar seien ebenso wenig ein Reisemangel, das sei nur eine "reine Unannehmlichkeit", für die es kein Geld zurückgibt.
Das gilt nach Juristen-Meinung auch für den Umstand, dass "80 Prozent der Gäste Russen gewesen seien". In diesem Zusammenhang hatten die klagenden Urlauber das Verhalten der russischen Gäste als "rüpelhaft" und "unmöglich" beschrieben. Für die Richter ist das aber nur ein "rein subjektives Werturteil ohne nachvollziehbaren Tatsachenkern". Das bedeutet: Wer deswegen eine Reisepreisminderung verlangt, muss schon genau schildern, in welcher Form, wann und wie lange sich die russischen Touristen falsch verhalten haben sollen.
Für ihren zweiwöchigen Türkei-Aufenthalt hatten die unzufriedenen Urlauber pro Person 589 Euro gezahlt – darin eingeschlossen Flug, Hotel und All-Inclusive-Verpflegung. WOG./Foto: Keystone
AZ LG Düsseldorf, Az.: 22 S 93/09
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