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Berlin (dpa). Fluggesellschaften müssen für ihre Tickets im Internet immer den korrekten Endpreis angeben. Auch Gebühren und Zusatzkosten müssten im ausgewiesenen Preis enthalten sein, entschied das Berliner Kammergericht nach zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Es reiche nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird, so die Richter (Az.: 5 U 147/10 und 24 U 90/10).