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Flugausfall wegen Schnee: Anspruch auf Versorgung

zuletzt aktualisiert: 08.02.2012 - 02:30

Düsseldorf (tmn). Winterchaos in Europa: Bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen haben Reisende Anspruch auf Versorgungsleistungen und eine Ersatzbeförderung. Unter Umständen muss die Fluggesellschaft auch eine Entschädigung zahlen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wird ein Flug abgesagt oder ist stark verspätet, könnten Reisende entweder ihren Flugpreis zurückfordern oder auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen. Bei längeren Wartezeiten muss die Fluggesellschaft auch für Verpflegung oder Hotelübernachtung sorgen. Die Leistung hängt von der Flugzeit ab. Gab es einen massiven Wintereinbruch und die Airline hat alles unternommen, damit der Flug stattfinden kann, haben Reisende schlechte Karten. Anders sieht es aus, wenn nicht genügend Enteisungsmittel bereit standen.

Quelle: RP


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