Gericht in Münster lehnt Sicherungsverwahrung ab
zuletzt aktualisiert: 22.06.2010 - 02:30Für einen mehrfach vorbestraften Kinderschänder aus Gronau wird eine Sicherungsverwahrung nicht nachträglich angeordnet. Das entschied gestern das Landgericht Münster. Die 1. Große Strafkammer lehnte damit einen Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Der 42-Jährige war 2003 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden und steht kurz vor der Entlassung.
Der Mann mit ausgeprägter pädophiler Neigung hatte sich wiederholt und in laufender Bewährung an zahlreichen Jungen vergangen. Laut Staatsanwaltschaft kommt ein während der Haft eingeholtes Gutachten zu dem Schluss, dass der Mann auch nach seiner Entlassung erhebliche Straftaten begehen könnte.
Das Gericht dagegen betonte, dass für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung neue Tatsachen vorliegen müssten, die bei der damaligen Verurteilung nicht erkannt wurden. Die Sicherungsverwahrung sei 2003 zwar erörtert, aber nicht angeordnet worden, weil die Richter von der Therapiewilligkeit des Angeklagten überzeugt waren und ihn zunächst in die Psychiatrie schickten.
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