Vier Stunden bei RAG: 30 000 Euro
VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 08.06.2010 - 02:30Wenn morgen der neue Landtag zu seiner ersten Sitzung zusammentritt, fehlt ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung: Neuwahl des Präsidiums. Wegen der noch offenen Regierungsbildung haben weder CDU noch SPD einen Kandidaten nominiert. Zudem gilt der Posten des Landtagspräsidenten (rund 15 000 Euro brutto im Monat) als Verhandlungsmasse für Koalitionsgespräche.
Die Hängepartie in dieser Frage hat zur Folge, dass die bisherige Landtagspräsidentin, Regina van Dinther (CDU), und ihr Stellvertreter Edgar Moron (SPD) übergangsweise im Amt bleiben, obwohl beide nicht dem neuen Landtag angehören. Moron (68) war nicht mehr zur Landtagswahl angetreten; van Dinther (52) verpasste den Einzug in den Landtag, würde aber sofort nachrücken, falls ein Mandat bei der CDU frei wird.
Vor fünf Jahren war es bei ihr ähnlich. Damals konnte der neue Ministerpräsident, CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers, aber einen Abgeordneten mit der Ernennung als Staatssekretär zum Verzicht bewegen. Dadurch wurde der Sitz für van Dinther frei. Diesmal dürfte sich keine Unionshand für sie mehr rühren, nachdem zu Jahresbeginn bekannt geworden war, dass sie als Vorsitzende des Regionalbeirats der – steuerfinanzierten – Ruhrkohle AG (RAG) für zwei jeweils zweistündige Sitzungen über 30 000 Euro im Jahr bekommen hat. Für ihren Stellvertreter Moron waren es 22 500 Euro. Solch üppigen Nebeneinkünfte müssen zwar gemeldet werden, doch die Anlaufstelle dafür ist – die Landtagspräsidentin.
Beide Politiker erklärten nach Bekanntwerden der Summen, für gemeinnützige Zwecke gespendet zu haben. Doch vor allem van Dinther, die bei Amtsantritt zur Bescheidenheit gemahnt hatte, war bei ihrer Partei längst "unten durch". Hinzu kam bei ihr ein Verwirrspiel um möglicherweise jahrelang nicht gezahlte CDU-Beiträge.
Die Grünen drängten vergebens darauf, dass van Dinther und Moron bis zur Klärung der rechtlichen Seite ihre Ämter ruhen lassen. Immerhin wurden vom Landtag zwei Gutachten in Auftrag gegeben, mit denen die RAG-Tätigkeit der beiden beleuchtet werden soll.
Jetzt liegt das Gutachten des Verwaltungsrechtlers Bodo Pieroth (Münster) dem Landtag vor. Es stellt van Dinther und Moron ein verheerendes Zeugnis aus, weil von "arbeitslosen Einkommen" die Rede ist, für die es keine angemessene Gegenleistung gibt. Solche Einkünfte sind laut NRW-Abgeordnetengesetz (§ 16) verboten. Daraus zieht das Gutachten, das noch unter Verschluss liegt, die Folgerung, dass zurückgezahlt werden muss. Eine strafrechtliche Relevanz hat die Staatsanwaltschaft Bochum jedoch verneint.
Wird Regina van Dinther angesichts dieser Belastung morgen tatsächlich die Sitzung des Landtags leiten? Oder werden sie und Moron verzichten, so dass die bisherigen Landtagsvizepräsidenten Oliver Keymis (Grüne) und Angela Freimuth (FDP) zum Zuge kämen? Der große Vorteil: Beide sind in den neuen Landtag gewählt worden.
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