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Verfassungsgericht erklärt Sexualkunde zur Pflicht

zuletzt aktualisiert: 07.08.2009 - 02:30

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Schulpflicht gegenüber religiösen Vorbehalten von Eltern gestärkt. Der Beschluss (1 BvR 1358/09) hat folgenden Kern: Der staatliche Erziehungsauftrag kann die Grundrechte von Eltern auf Erziehung sowie auf Religionsfreiheit überlagern.

Außerdem ist Eltern zuzumuten, dass ihre Auffassung zu bestimmten Brauchtums-Traditionen hinter die gegenteilige Auffassung der Mehrheit zurücktritt. Der Beschluss geht zu Lasten eines Elternpaares, das in Ostwestfalen Mitglied einer baptistischen Glaubensgemeinschaft ist.

Die Eltern hatten 2007 ihre beiden Grundschul-Kinder nicht an einem Schulprojekt zur Aufklärung über sexuellen Missbrauch teilnehmen lassen. Ferner hatten sie eine schulische Karnevalsveranstaltung missbilligt und ihre Kinder nicht zur Schule geschickt. Gegen das Bußgeld in Höhe von 80 Euro wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht hatte das Elternpaar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Dieses nahm die Klage wegen Unschlüssigkeit nicht zur Entscheidung an. Laut Gericht verletzt die Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung nicht die religiöse Neutralität des Staates. Die Eltern hatten Karneval als katholisches Fest mit der Tendenz zu Gelagen sowie enthemmten Narreteien qualifiziert. Karlsruhe befand: Karneval gelte heute als bloßes Brauchtum, es sei seiner früheren religiösen Bezüge weitgehend entkleidet: "Die mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar."

Im Übrigen seien die religiös geprägten Vorstellungen der Eltern über schulische Sexual-Aufklärung durch die Schul-Veranstaltung zur Sensibilisierung von Kindern über Gefahren sexuellen Missbrauchs nicht verletzt worden. Der Staat dürfe eigene Erziehungsziele verfolgen, müsse dabei Neutralität und Toleranz gegenüber den Elternvorstellungen wahren. Eine Indoktrination auf dem Gebiet der Sexualerziehung müsse unterbleiben.

Quelle: Rheinische Post

 
 
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