Umzug aus vertrautem Viertel ist zumutbar
zuletzt aktualisiert: 18.12.2009 - 02:30Kassel (RP). Auch nach jahrzehntelanger Einbindung in ein Wohnviertel können Hartz-IV-Bezieher gezwungen werden, ihr soziales Umfeld aufzugeben und in einen anderen Stadtteil zu ziehen. Das Bundessozialgericht wies die Klage eines Ehepaars aus Essen-Kettwig ab, das vom Jobcenter zum Umzug in ein billigeres Quartier aufgefordert worden war (Az.: B 4 AS 27/09 R).
Quelle: Rheinische Post
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