Stichwort
zuletzt aktualisiert: 03.01.2013Laut deutschem Parteispendengesetzt dürfen Parteien Spenden in unbegrenzter Höhe annehmen. Als Folge der CDU-Spendenaffäre verschärfte die rot-grüne Bundesregierung 2002 die Auflagen jedoch. Heute müssen Großspenden von mehr als 50 000 Euro unverzüglich gemeldet werden. Die Bundestagsverwaltung veröffentlicht die Spende dann als Drucksache und im Internet. Spenden zwischen 10 000 und 50 000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Diese werden aber erst mit mindestens zwölfmonatiger Verspätung veröffentlicht. Geringere Beträge sind nicht meldepflichtig. Der Anteil der Spenden am Gesamthaushalt ist je nach Partei sehr unterschiedlich: Die SPD finanziert nur rund sechs Prozent durch Spenden, die FDP fast 35 Prozent.
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