Sicherungsverwahrung:Gericht fordert Prüfung vor Entlassung
zuletzt aktualisiert: 12.11.2010 - 02:30Karlsruhe (afp). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die automatische Entlassung von Kriminellen nach zehnjähriger Sicherungsverwahrung vorerst gestoppt. Ab sofort müssen Gerichte in diesen sogenannten Altfällen die Gefährlichkeit der Betroffenen prüfen und sie weiter hinter Gittern halten, wenn "schwerste Gewalt- oder Sexualverbrechen" drohen, entschied der 5. Strafsenat des BGH in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Die automatische Entlassung war von einigen Oberlandesgerichten praktiziert worden, nachdem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im Dezember die nachträgliche Maßregel über die frühere Höchstfrist von zehn Jahren hinaus für menschenrechtswidrig erklärt hatte. (Az.: 5 StR 394/10)
Quelle: Rheinische Post
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