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Regierung lehnt "Lex Google" ab

VON BIRGIT MARSCHALL - zuletzt aktualisiert: 16.08.2010 - 02:30

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) haben ein von den Bundesländern angestrebtes spezielles "Lex Google" abgelehnt. Die Datenschutz-Regeln einzelfallbezogen nur für den Internet-Anbieter Google zu verschärfen, sei unzureichend, sagte de Maizière der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Es gehe "um mehr als Google Street View". Die Regierung sei sich einig, dass das Datenschutzrecht an das Internet-Zeitalter angepasst werden müsse, sagte auch Aigner. Allerdings bedürfe es dazu erst einer umfassenden Prüfung.

Der Internet-Konzern Google will seinen umstrittenen Straßenbilderdienst "Street View" noch im November starten. Gegen die Veröffentlichung von Hausansichten können Hausbesitzer und Mieter Widerspruch einlegen. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Nicht-Veröffentlichung. Datenschützer befürchten deshalb, dass sich Google nicht in allen Fällen daran hält. Gegen die Veröffentlichung hätten Datenschützer keine Handhabe. Auch FDP-Chef Guido Westerwelle kündigte an, er wolle, dass seine Wohnung unkenntlich gemacht wird.

Die Bundesländer verstärkten unterdessen den Druck auf die Bundesregierung. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) sagte, Aigners Plan, "Google zur Einhaltung von Regeln zu zwingen, wird ohne gesetzliche Regelung scheitern". Der saarländische SPD-Landeschef Heiko Maas forderte eine klare Regelung im Bundesdatenschutzgesetz. Hier sei die Bundesregierung gefordert, die vom Bundesrat bereits beschlossene Änderung umzusetzen und ein entsprechendes Bundesgesetz umgehend auf den Weg zu bringen.

Dem Entwurf für ein "Lex Google" zufolge, dem am 9. Juli im Bundesrat alle Länder zugestimmt haben, müssten geplante Aufnahmen mindestens drei Monate vorab bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde angemeldet werden. Personen müssen dem Entwurf zufolge automatisch unkenntlich sein. Sonstige Daten dürften nur genutzt werden, soweit Eigentümer oder Mieter nicht widersprochen haben. Bei Verstößen könnten Bußgelder bis 300 000 Euro verhängt werden.

Quelle: Rheinische Post

 
 
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