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Piraten schweigen zum Überfall

zuletzt aktualisiert: 23.11.2010 - 02:30

Zum Auftakt des Hamburger Seeräuber-Prozesses hat die Verteidigung die Rechtmäßigkeit der Auslieferung der zehn somalischen Angeklagten an Deutschland in Zweifel gezogen. Die Staatsanwältin schilderte die dramatischen Vorgänge bei der Entführung des deutschen Containerschiffs.

Hamburg (afp/RP) Welten prallen aufeinander beim ersten deutschen Piraten-Prozess seit Jahrhunderten: "Ich bin in der Regenzeit geboren", lässt Abdi Fata A. K. D. dem freundlich fragenden Vorsitzenden Richter Bernd Steinmetz im Hamburger Landgericht über den Dolmetscher ausrichten. Soweit er wisse, sei er 24 Jahre alt, ergänzt der somalische Angeklagte.

Steinmetz akzeptiert die Antwort, auch wenn die deutsche Strafprozessordnung die Nennung eines Geburtsdatums zur korrekten Identifizierung verlangt. Geburtsurkunden sind aber in dem vom Bürgerkrieg zerrissenen Somalia nicht üblich. Ein Angeklagter gibt als Geburtsort an: "Ich bin unter dem Baum geboren worden."

Im Gerichtssaal sitzt eine auch optisch bunt gemischte Gruppe: Einige der Angeklagten, deren Alter mit "mindestens 17 bis etwa 48 Jahren" angegeben wird, tragen Jogginganzüge, andere Pullis, einer eine Baseballmütze: Abdi Y. M., der jüngste, trägt ein gestreiftes Hemd und eine weiße, zu weite Hose.

Der schmale junge Mann mit den schwarzen Locken nimmt schüchtern neben seinen Anwälten Platz. Andere Angeklagte mustern dagegen alles neugierig. Die Angeklagten sind im Zweifelsfall nicht nur Täter, sondern auch Opfer: Internationale Fangflotten haben die Küsten vor dem armen ostafrikanischen Land rücksichtslos leergefischt. Die staatliche Ordnung ist zusammengebrochen, in Teilen Somalias herrscht Hungersnot.

Der Hamburger Prozess wird von einer Jugendkammer geführt, weil bei drei Angeklagten nicht ausgeschlossen ist, dass sie zur Tatzeit Jugendliche oder Heranwachsende waren. Im Fall eines angeblich erst 13-Jährigen gibt es unterschiedliche Gutachten. Eines geht davon aus, dass er bereits 18 Jahre alt ist. Bernd Steinmetz macht klar, dass die Feststellung des Alters der Angeklagten einen wichtigen Stellenwert haben wird: "Ein Kind wird hier nicht vor Gericht stehen."

In dem Prozess übersetzen drei Dolmetscher vom Somalischen ins Deutsche. Schon der Abgleich der Namen der Angeklagten zu Prozessbeginn dauert lange, weil es Unstimmigkeiten in der Schreibweise gibt. Staatsanwältin Friederike Dopke ist es dann vorbehalten, die Ereignisse zu rekapitulieren, die die mutmaßlichen Piraten Tausende Kilometer von ihrer Heimat entfernt in einen Hamburger Gerichtssaal gebracht haben.

Gemeinsam mit noch unbekannten Komplizen hätten sie sich spätestens am Morgen des 5. April dazu entschlossen, mitten auf dem Indischen Ozean rund 530 Seemeilen (950 Kilometer) östlich des Horns von Afrika ein Schiff zu überfallen, sagt die Anklagevertreterin. Wenig später trafen sie zufällig auf die "Taipan". Die Kaperung verläuft nach Angaben der Juristin dramatisch: Einige Piraten beschießen die Aufbauten des Schiffs, Kugeln schlagen in die Brücke ein. Während die 15-köpfige Besatzung des Frachters in einen Schutzraum an Bord flieht, übernehmen die Seeräuber die Kontrolle. Dreieinhalb Stunden später treffen niederländische Soldaten der internationalen Anti-Piraten-Flotte ein und erobern die "Taipan" nach kurzem Gefecht zurück. Zehn mutmaßliche Seeräuber nehmen sie fest. Sie werden später nach Deutschland überstellt.

Wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubs müssen sich die Männer, die zu den Vorwürfen bislang eisern schweigen, daher vor Gericht verantworten. Bis zu 15 Jahre Haft drohen den erwachsenen Angeklagten. Die Straftatbestände sind im deutschen Strafgesetzbuch seit Längerem verankert. Zudem erlaubt das Seerecht jedem Staat der Erde, auf hoher See gefangene Freibeuter vor Gericht zu stellen. Der Rechtsrahmen sei also trotz der "historischen Dimension" des Prozesses "überschaubar", hatte die Staatsanwaltschaft schon zuvor betont.

Die Verteidiger sehen die Sache naturgemäß weniger eindeutig. Schon am ersten Verhandlungstag fahren sie schweres Geschütz gegen den ihrer Meinung nach kaum zu rechtfertigenden Prozess auf. Ob es "opportun" sei, zehn Menschen aus dem "vom Bürgerkrieg zerfressenen" Somalia in Hamburg den Prozess wegen Seeräuberei zu machen, müsse sich noch zeigen, kritisiert Rechtsanwalt Philipp Napp in einer von allen Verteidigern gemeinsam verfassten Erklärung.

Zum einen müssten bei der Klärung individueller Schuld die "örtlichen Gegebenheiten" berücksichtigt werden. Zum anderen bestünden erhebliche Zweifel, ob das Verfahren etwas bewirken könne. Weder erhielten die Angeklagten dadurch eine Perspektive zur Resozialisierung noch würden ähnliche Taten verhindert. Philipp Napp: "Das somalische Volk leidet."

Quelle: Rheinische Post
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