Länder streiten um Sicherungsverwahrung
VON HANNA KOCH - zuletzt aktualisiert: 07.08.2010 - 02:30In der Debatte um die Sicherungsverwahrung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Fußfessel kritisiert: Sie sei "völlig ungeeignet", Schwerkriminelle zu überwachen. Die Fußfessel sei eine Beruhigungspille für die Bevölkerung und "reine Science-Fiction", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. Eine lückenlose Überwachung von Schwerverbrechern sei für die Polizei nicht leistbar.
Gestern trafen sich die Justizstaatssekretäre der Länder im Bundesjustizministerium, um über sogenannte Altfälle zu sprechen, also Straftäter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der nachträglichen, entfristeten Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Der von der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) im Vorfeld geforderten Sicherheitsunterbringung wurde eine Absage erteilt: Diese neue Form der Unterbringung, die auch Altfälle erfassen soll, sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, sagte Birgit Grundmann, Staatssekretärin im Bundesjustizministerium. Einzige Möglichkeit, die Bevölkerung vor den Straftätern zu schützen, sei deren freiwilliger Aufenthalt in einer geschlossenen Einrichtung.
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit einen solchen Fall: Ein 63-jähriger Vergewaltiger lebt seit seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung in der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen. Zwei weitere entlassene schwere Straftäter aus NRW nehmen eine solche Möglichkeit aber nicht wahr – sie müssen von der Polizei beobachtet werden. Die Länder setzen nun darauf, ihre "Führungsaufsicht" über die entlassenen Straftäter zu verbessern. Im Gespräch ist eine Aufenthaltsbegrenzung, die den Aktionsradius der Entlassenen einschränken soll. 141 Straftäter sind derzeit in NRW in Sicherungsverwahrung. Knapp die Hälfte, 65 Inhaftierte, könnten bald entlassen werden, davon allein 22 in diesem Jahr.
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