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Kampf ums Streikrecht

VON MAXIMILIAN PLÜCK UND FRANK VOLLMER - zuletzt aktualisiert: 05.11.2011 - 02:30

Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das kirchliche Arbeitsrecht, das Streiks verbietet. Vor Gericht könnte der "Dritte Weg" bald scheitern. Dennoch will die evangelische Kirche ihn per Gesetz zementieren.

Düsseldorf Es hätte eine schöne, ruhige Veranstaltung werden können, wenn ab morgen in Magdeburg die Synode, das Kirchenparlament, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur jährlichen Tagung zusammenkommt. Erstmals seit drei Jahren steht nicht schon wieder ein Wechsel im Ratsvorsitz an, wie 2009 von Wolfgang Huber zu Margot Käßmann und 2010, nach deren Rücktritt, zum rheinischen Präses Nikolaus Schneider. Themen-Schwerpunkt soll die Mission sein.

Doch die Ruhe ist schon dahin, bevor die Synode begonnen hat zu tagen. Bereits gestern marschierten auf dem Domplatz rund 1500 kirchliche Mitarbeiter zum Protest auf. Grund ist der erbitterte Streit um die Art und Weise, wie die Kirchen in Deutschland ihre Arbeitsverhältnisse regeln: mit dem sogenannten Dritten Weg, der Streiks und Aussperrungen verbietet und keine Tarifverhandlungen vorsieht. Die Arbeitsbedingungen werden in Arbeitsrechtlichen Kommissionen im Konsens verhandelt, Kritiker sagen: von den Arbeitgebern festgelegt. Betroffen sind, je nach Rechnung, bis zu drei Millionen Menschen – die Kirchen sind nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber.

Während der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, den Kirchen vorwarf, sie enthielten Hunderttausenden Beschäftigten in Kliniken, Heimen und Kindergärten mit dem Streikrecht ein Grundrecht vor, verteidigte die Präses der Synode, Katrin Göring-Eckardt, den Dritten Weg, versprach aber, gegen Leiharbeit und Dumpinglöhne in der Diakonie vorzugehen.

Genau diese Missstände waren der Auslöser für den Konflikt. So sahen sich einige kirchliche Arbeitgeber durch die private Konkurrenz gezwungen, an der Kostenschraube zu drehen. Einige gliederten dazu ihre Belegschaft in Leiharbeitsunternehmen aus, um sie dann zu den schlechteren Konditionen der Leiharbeitsbranche weiterzubeschäftigen – so geschehen trotz kirchengerichtlichen Verbots mithilfe diakonie-eigener Leiharbeitsfirmen wie Dia Logistik, Bolero, Auxilia oder Parat.

Verdi kritisiert zudem, dass durch das Streikverbot und die Verhandlungen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen über Jahre schlechtere Konditionen ausgehandelt wurden als im öffentlichen Dienst – vor allem, je länger der Mitarbeiter im Unternehmen bleibt. Unumstrittene Zahlen liegen nicht vor. Verdi errechnete aber für einen Altenpfleger mit dreijähriger Ausbildung, dass dieser ab dem 17. Berufsjahr jährlich fast neun Prozent (247,31 Euro monatlich) weniger verdiene als ein gleich ausgebildeter Pfleger im öffentlichen Dienst. Bei einer Pflegekraft mit einjähriger Ausbildung beträgt der Unterschied sogar 21,3 Prozent (550 Euro).

Für die mit Mitgliederschwund kämpfende Gewerkschaft Verdi ist der Konflikt ein Geschenk. 2008 bot sie dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) Tarifgespräche an. Die Arbeitgeber lehnten mit Verweis auf den Dritten Weg ab. Der Versuch des VdDD, die folgenden Warnstreiks verbieten zu lassen, scheiterte am Landesarbeitsgericht Hamm – und dessen grundsätzlicher Infragestellung des Streikverbots. Die Blicke der Konfliktparteien richten sich daher nun, je nach Position, sorgen- oder hoffnungsvoll nach Erfurt. Dort wird im Frühjahr das Bundesarbeitsgericht (BAG) über das Streikverbot entscheiden – und Beobachter hegen wenig Zweifel daran, dass das Urteil negativ ausfällt.

Der Rat, die "Regierung" der EKD, hat sich jüngst mehrmals mit dem Dritten Weg beschäftigt und sich von Arbeitsrechtlern auseinandersetzen lassen, was ein Scheitern vor Gericht bedeuten würde. In Magdeburg wird Ratschef Schneider den Dritten Weg verteidigen. Brisant wird es in den Plenarberatungen: Auf den Tischen der Synodalen liegt der Entwurf für ein Kirchengesetz, das für den Dritten Weg in der Diakonie eine einheitliche kirchengesetzliche Grundlage schaffen soll.

Wirklich Neues steht darin nicht; die EKD zementiert mit dem Gesetz ihre Position. Es werde "klargestellt, dass Arbeitskampf in der Sache obsolet und daher rechtlich ausgeschlossen ist", heißt es in der Begründung. Die EKD riskiert damit angesichts des bevorstehenden BAG-Urteils, dass sie in Magdeburg eine Regelung durchdrückt, die in wenigen Monaten wieder Makulatur ist.

Dieses Kirchengesetz dürfte nicht so einfach durchgewinkt werden wie manches andere – mit Widerspruch, Änderungsanträgen und ausführlicher Debatte ist zu rechnen. Vielen auf der politischen Linken heimischen Synodalen geht ein gesetzlich verankertes Streikverbot gegen den Strich.

Das nutzt Verdi aus. In einem Brief an die 126 Synodalen, der unserer Zeitung vorliegt, werben Bsirske und Vorstand Ellen Paschke für eine "Umwandlung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in einen Flächentarifvertrag Soziales" – das Gegenteil von dem, was das neue Kirchengesetz will. "Die Entgegensetzung von Arbeitnehmergrundrechten und kirchlicher Selbstverwaltung" sei falsch, heißt es in dem Schreiben, ebenso wie "die Überhöhung von arbeits- und tarifrechtlichen Fragen zu Glaubensfragen": "Sie hindert daran, konstruktive Lösungen eines weltlichen Problems zu finden."

So weit will Kerstin Griese nicht gehen. Die Ratinger SPD-Bundestagsabgeordnete ist selbst Synodenmitglied und war 2009/10 Vorstandsmitglied des Diakonischen Werks der EKD. "Es ist gut, wenn sich unser christliches Menschenbild auch im Arbeitsrecht niederschlägt", sagt Griese. Handlungsbedarf sieht indes auch sie: Mitarbeiter bräuchten mehr Mitspracherecht, die Missstände bei der Leiharbeit müssten abgestellt werden, "und vor allem muss man besser inhaltlich begründen, warum der Dritte Weg erhalten werden soll. Alles andere schadet der Glaubwürdigkeit von Kirche und Diakonie." Grieses Fazit ist zwiespältig: "Der Dritte Weg wird nur überleben, wenn es uns gelingt, ihn zu reformieren."

Quelle: RP


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