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Hartz-IV-Empfänger sollen 20 Euro zurückzahlen

zuletzt aktualisiert: 25.01.2010 - 02:30

Hunderttausende Hartz-IV-Empfänger müssen wegen der Kindergeld-Erhöhung um 20 Euro womöglich Geld an die Bundesagentur für Arbeit zurückerstatten. Da Kindergeld als Einkommen gelte, werde es auf das Sozialgeld der Arbeitsagenturen angerechnet, erklärte das Arbeitsministerium und bestätigte entsprechende Medienberichte.

Demnach ergingen im Dezember 2009 mehrere Hunderttausend Hartz-IV-Bescheide, die für Januar 2010 gelten. Weil aber im Januar das Kindergeld gestiegen sei, hätten die Hartz-IV-Eltern einmalig zu viel Geld erhalten. Die Betroffenen bekämen nun zwar mehr Kindergeld ausbezahlt, erhielten aber weniger Hartz-IV-Leistungen. Netto ändere sich an ihrem Budget nichts. Nach Schätzungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe könnten mehr als eine Million Hartz-IV-Haushalte Rückzahlungsbescheide erhalten. Das Arbeitsministerium machte indes keine Angaben dazu, wie viele Empfänger betroffen sein könnten.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte die Bundesregierung auf, die Kindergelderhöhung bei Hartz-IV-Empfängern generell nicht anzurechnen. Es sei "nicht vermittelbar, dass Gutverdiener über den Kinderfreibetrag bis zu 40 Euro im Monat mehr bekommen, Durchschnittsverdiener 20 Euro mehr Kindergeld erhalten und Hartz-IV-Haushalte mit Kindern ganz leer ausgehen".

Nach Ansicht eines Experten könnte den Betroffenen die Rückzahlung des Geldes auch erspart bleiben: Die Rechtsordnung beruhe darauf, dass Bescheide Bestand hätten und nicht einfach zurückgenommen werden könnten, sagte der Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger in der ARD. Empfänger von Rückzahlungsbescheiden könnten innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegen. Die Bundesagentur für Arbeit müsse dann jeden Einzelfall prüfen.

Quelle: Rheinische Post
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