Gericht: Kundus-Klage von Lkw-Fahrer unzulässig
zuletzt aktualisiert: 10.02.2012 - 02:30Köln (dpa). Das Kölner Verwaltungsgericht hat eine Klage wegen des Luftangriffs auf einen afghanischen Lkw-Konvoi bei Kundus im Jahr 2009 als unzulässig zurückgewiesen. Der Anwalt eines bei dem Angriff verletzten Lkw-Fahrers hatte feststellen lassen wollen, dass das Bombardement rechtswidrig war. In der Begründung des Gerichts hieß es, die verwaltungsrechtliche Klage sei nicht zulässig, weil dem Kläger das erforderliche Feststellungsinteresse fehle. Bei dem Angriff waren 91 Menschen getötet und elf verletzt worden.
Quelle: RP
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