Geld vom Staat für Kirchen
zuletzt aktualisiert: 23.04.2010 - 02:30Augsburg/Düsseldorf (Mc) Augsburgs Bischof Walter Mixa, der sich zum Erholen an einen geheim gehaltenen Ort zurückgezogen und alle Diensttermine abgesagt hat, erhält vorerst weiter sein Bischofsgehalt vom Freistaat Bayern. Es beträgt monatlich rund 7900 Euro und orientiert sich an der Beamten-Besoldungsstufe B 6. Mixa bleibt so lange Diözesanbischof (und Militärbischof), bis der dazu einzig berufene Papst sein Rücktrittsgesuch annimmt und ihn von seinen Ämtern entpflichtet. Die Bischofsweihe, die nach römisch-katholischer Dogmatik Sakrament-Charakter besitzt, kann auch einem entpflichteten Bischof nicht genommen werden. Die Weihe gilt als unauslöschlich. Mixa könnte also auch als emeritierter Bischof in einem Kloster bischöfliche Weihehandlungen, etwa die Firmung, kirchenrechtsgültig vornehmen.
Dass bayerische Bischöfe wie Mixa (aber auch die evangelischen Bischöfe) Gehalt und Pension direkt vom Freistaat Bayern beziehen, geht auf Verträge zwischen Staat und Kirche aus dem Jahr 1924 zurück.
In Nordrhein-Westfalen beziehen die Erzbischöfe, Bischöfe, Weihbischöfe und Generalvikare sowie die evangelischen Landesbischöfe ihre Gehälter nicht aus der Landeskasse. Jedoch gibt es, basierend auf dem fortgeltenden Preußenkonkordat von 1929, eine Dotations-Regelung des Landes NRW zu Gunsten der beiden Kirchen, die ihrerseits über Gehaltszahlungen frei entscheiden.
Die Höhe der Jahres-Dotationen für katholische und evangelische Kirche in Nordrhein-Westfalen liegt im jeweils einstelligen Millionenbereich. Die Rechtsverpflichtungen der Bundesländer (mit Ausnahme Bremens) hängen historisch mit der Enteignung der Kirchen in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts zusammen.
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