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Flughäfen müssen höhere Entschädigungen zahlen

zuletzt aktualisiert: 12.03.2010 - 02:30

Karlsruhe (apn). Das Bundesverfassungsgericht hat den Entschädigungsanspruch privater Hauseigentümer gestärkt, die wegen einer Flughafenerweiterung unzumutbarem Verkehrslärm ausgesetzt sind. Mit der Entscheidung hatte die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars Erfolg, dessen Grundstück in der Einflugschneise des Flughafens Berlin-Schönefeld liegt, der derzeit zum Großflughafen ausgebaut wird. Ihnen muss nun eine höhere Entschädigung gezahlt werden, als das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich entschieden hatte. (Az.: 1 BvR 2736/08)

Quelle: Rheinische Post

 
 
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