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Flugausfälle: Was Reisende wissen müssen

zuletzt aktualisiert: 16.04.2010 - 02:30

Auch heute müssen Reisende mit Einschränkungen im Flugverkehr rechnen. Wo sich Passagiere informieren können, welche Ansprüche sie bei Ausfällen oder Verspätungen haben und auf welche Verkehrsmittel sie notfalls ausweichen können:

Wo erfahren Passagiere, welche Flüge starten – und wann?

Fluggäste sollten sich vor Reiseantritt auf jeden Fall an ihre Airline wenden. Die Lufthansa informiert unter www.lufthansa.com oder 01805 / 805 805 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz), Air Berlin unter www. airberlin.com bzw. 01805 / 737 800 (ebenfalls 14 Cent). Der Flughafen Düsseldorf verweist auf seine Homepage (www. duesseldorf-international.de) und seine Service-Nummer 0211 421-0. Informationen gibt es zudem im Videotext des WDR-Fernsehens auf den Seiten 560 (Ankunft) und 561 (Abflug). Der Flughafen Köln-Bonn stellt aktuelle Auskünfte unter www. koeln-bonn-airport.de zur Verfügung. Weeze leitet auf seiner Homepage (www.airport-weeze.de) direkt zum Internetauftritt von Ryanair weiter, der Flughafen ist zu erreichen unter der Telefonnummer 02837 / 66 61 11.

Werden die Kosten für gestrichene Flüge erstattet?

Ja. Zwar bieten viele Airlines kostenlose Umbuchungen an. Die Fluggesellschaften müssen jedoch, wenn ein Flug gestrichen wird und der Kunde das wünscht, den vollen Ticketpreis zurückzahlen, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Haben Passagiere darüber hinaus Ansprüche?

Bedingt. Bei Verspätungen steht Fluggästen Verpflegung zu, außerdem müssen sie die Möglichkeit haben zu telefonieren. Gegebenenfalls haben sie auch Anspruch auf eine Übernachtung in einem Hotel samt Transport dorthin. Dauert die Verspätung länger als fünf Stunden, können sie auf den Flug verzichten und sich den Preis von der Airline erstatten lassen, erklärt Verbraucherschützerin Beate Wagner. Anspruch auf Schadenersatz haben die Passagiere jedoch nicht. Fluggesellschaften müssen im Fall von höherer Gewalt nicht für geplatzte Hotelbuchungen, Geschäftstermine oder zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für Bahn-oder Taxifahrten aufkommen.

Ist es sinnvoll, ein Flugticket vorsorglich zu stornieren?

Nein. "Bei einer normalen Stornierung bleibt der Kunde auf den Gebühren sitzen", sagt Beate Wagner. Sie rät Passagieren angesichts der unsicheren Situation, abzuwarten, ob der Flug eventuell doch noch stattfindet oder aber die Airline ihn absagt – und dann den Ticketpreis erstattet.

Was gilt bei abgesagten Reisen?

Fällt eine Pauschalreise auf Grund von höherer Gewalt wie eben einem Vulkanausbruch aus, muss der Reiseveranstalter den Reisepreis zurückzahlen, sagt Beate Wagner. Wird der Start einer zweiwöchigen Tour um eine halbe Woche verschoben, so dass die Reise nur noch anderthalb Wochen dauert, hat der Kunde immer noch Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Reisepreises.

Auf welche Verkehrsmittel können Reisende ausweichen?

Wer dringend in die vom Flugchaos betroffenen Länder reisen muss, kann mitunter auf die Bahn umsteigen – sollte jedoch Zeit mitbringen. Beispiel Düsseldorf-Göteborg: Die Fahrt dauert laut www.bahn.de 15 Stunden und 25 Minuten. Möglich sind Verbindungen über Hamburg und Kopenhagen sowie mit Nachtzügen über Dortmund und Kopenhagen oder über Berlin. Weitere Infos gibt es unter www.bahn.de oder telefonisch unter 0800 1 50 70 90 (kostenlos) bzw. 0180 5 99 66 33 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz).

Quelle: Rheinische Post

 
 
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