Die Rechte der Opfer
zuletzt aktualisiert: 15.09.2009 - 02:30Düsseldorf. Wenn ein Mensch Opfer einer Gewalttat wird, hat er das Recht auf eine Entschädigung. Da die Ansprüche gegenüber dem Täter oftmals nicht einzuklagen sind, wurde 1976 das Opferentschädigungsgesetz verabschiedet. Es sieht für die Opfer von Gewaltverbrechen eine Liste von Schadensersatzleistungen und Rentenansprüchen vor. Doch pro Jahr beantragen nur etwa zehn Prozent der Verbrechensopfer eine solche Leistung. "Das liegt daran, dass die Leute das Gesetz nicht kennen", sagt Veit Schieman von der Opferschutzorganisation "Weißer Ring". Zwar wiesen Polizisten oft auf die Möglichkeit hin, doch fehlten bundeseinheitliche Standards.
Im Fall des 50-jährigen Münchner Geschäftsmanns, der von S-Bahn-Schlägern zu Tode geprügelt wurde, hätten zum Beispiel etwaige Hinterbliebene Anspruch auf staatliche Rentenzahlungen. Ein Kind könnte eine Halbwaisenrente von 110 Euro im Monat, ein Ehepaartner eine Grundrente von 380 Euro im Monat erhalten. Hinzu kommt eine Ausgleichsrente, die sich nach den Einkommensverhältnissen des Getöteten bemisst. Im vorliegenden Fall kämen laut Landschaftsverband Rheinland, der in NRW für die Auszahlung von Opferrenten zuständig ist, zur Grundversorgung 190 Euro pro hinterbliebenem Kind und 390 Euro für den Ehepartner hinzu. Außerdem würde eine einmalige Bestattungsbeihilfe in Höhe von 1200 Euro fällig. Auch Kosten für eine psychologische Betreuung würden übernommen.
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