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Politisch Inkorrekt: Die Opfer bekommen keine zweite Chance

VON KLAUS KELLE - zuletzt aktualisiert: 04.01.2013

Unsere Gesetze und die Justiz geben jedem Straftäter mindestens eine zweite Chance, noch etwas aus dem eigenen Leben zu machen. Selbst wenn die sich schwerster Straftaten schuldig gemacht haben.

Wenige Tage vor dem Jahreswechsel wurde in Köln die zweijährige Lea-Sophie ermordet. Vom Freund ihrer Mutter, "aus nichtigem Anlass", wie es hieß. Zwei Tage musste das kleine Mädchen an seinen schweren Kopfverletzungen leiden, bis es durch den Tod erlöst wurde – von den Schmerzen und von einer Frau, die man "Mutter" nennt, und die tatenlos zusah, wie dieser kleine Mensch, von ihr selbst geboren, elendig verreckte.

Wenn ich so etwas lese, ist mir egal, ob die Mutter und ihr Freund eine schwere Kindheit hatten, ob sie vielleicht betrunken waren oder durch das schlechte Wetter deprimiert. Wer ein kleines, hilfloses Kind totschlägt, wer daneben sitzt und zwei Tage lang dem Sterben des eigenen Kindes zuschaut – solche Leute sollten nie mehr aus dem Gefängnis freikommen.

Zu einer Rechtsordnung gehören nicht nur Paragrafen und dicke Bücher mit juristischen Kommentaren. Ein Rechtsstaat bedarf auf Dauer vor allem der Akzeptanz durch die Bevölkerung. Und die gerät zunehmend ins Wanken. Da schlagen mehrere Jugendliche auf dem Berliner Alexanderplatz einen jungen Mann tot, einfach so, ohne dass es einen Grund dafür gegeben hätte. Mehrere Täter stellen sich bei der Polizei, machen ihre Aussage – und gehen nach Haus. Natürlich werden sie sich irgendwann einem Prozess stellen müssen und hoffentlich auch angemessen bestraft werden. Aber was ist das für ein Signal an die Gesellschaft? Während die Angehörigen des Opfers verzweifelt zu Hause sitzen und die Beerdigung vorbereiten, dürfen die Täter wieder in die Disco gehen. Nach unseren Gesetzen ist das so in Ordnung. Die Frage ist, ob es nicht Zeit wird, solche Gesetze zu ändern.

Im September 2002 tötete der Student Magnus Gäfgen in Frankfurt den elfjährigen Jakob von Metzler. Er hatte das Kind entführt, um Geld von den Eltern zu erpressen. Schnell wurde der Täter festgenommen und vernommen. Da die Polizisten davon ausgingen, das Kind könnte noch leben, Gäfgen aber nichts aussagte, drohte ein Beamter dem Täter mit Folter, falls er nicht sage, wo der Junge ist. Gäfgen führte die Polizisten daraufhin zur Leiche des Kindes. Inzwischen hat der Mörder im Gefängnis sein Jura-Staatsexamen abgelegt, eine Entschädigung für die versuchte Nötigung durch den Beamten erstritten, sich durch Privatinsolvenz entschuldet, eine Stiftung gegründet und ein Buch geschrieben. Die ARD sendete einen Spielfilm zu dem Fall. Der damals vernehmende Polizeibeamte wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und musste 10 000 Euro Strafe zahlen, weil er das Leben eines Kindes retten wollte. Der kleine Jakob ist einfach nur tot.

Quelle: RP
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