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Alkohol kein "Grundbedarf"?

VON GREGOR MAYNTZ - zuletzt aktualisiert: 02.09.2010 - 02:30

In der Bundesregierung wird erwogen, Ausgaben für Alkohol und Tabak künftig grundsätzlich nicht mehr für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze heranzuziehen. Das bestätigten Koalitionskreise unserer Zeitung. Diese Überlegungen liefen derzeit auf "unterer Ebene". Eine endgültige Meinungsbildung sei jedoch erst in zwei bis drei Wochen zu erwarten, wenn die Auswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichproben vorliege.

Das Verfassungsgericht hatte in seinem Hartz-IV-Urteil eine Neuberechnung verfügt, weil pauschale Berechnungen und Abzüge mit dem Grundgesetz nicht vereinbar seien. Weil nach derzeitiger Rechtslage für Minderjährige zwischen 60 und 80 Prozent des Bedarfes eines Erwachsenen angesetzt werden, kommt es zu der skurrilen Situation, dass nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für Babys zwar 11,90 Euro für Tabak und Alkohol angesetzt werden, aber kein Betrag für Windeln.

Aus diesem Grund ist die Regierung derzeit damit beschäftigt, die Hartz-IV-Regelsätze mit plausiblen Annahmen über den individuellen Bedarf neu zu berechnen. Dazu wird das Konsumverhalten der Bevölkerung im unteren Fünftel der Einkommen herangezogen.

Die schwarz-gelbe Koalition sieht sich vor dem Problem, dabei den Grundsatz des Lohnabstandsgebotes einzuhalten. Danach sollen die Bezieher von Transferleistungen deutlich weniger bekommen als Berufstätige. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, was für die Sicherung des Existenzminimums unabweisbar nötig ist und ob Alkohol und Zigaretten dazugehören. Denn auch viele Hartz-IV-Bezieher sind Nichtraucher und konsumieren kaum oder keinen Alkohol.

FDP-Generalsekretär Christian Lindner will die jährliche Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze künftig nicht mehr an die Renten-, sondern an die Preisentwicklung koppeln. FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger unterstützte diesen Vorschlag im Interview mit unserer Zeitung und wies zugleich darauf hin, dass es auch "Steuerungsmöglichkeiten" gebe, um das Lohnabstandsgebot einzuhalten. In diesem Zusammenhang warf sie ausdrücklich die Frage auf, "ob alles, was derzeit zum Grundbedarf gehört, tatsächlich Grundbedarf ist".

Freilich wollen auch Koalitionspolitiker die Idee, Alkohol und Tabak aus dem Grundbedarf zu streichen, nur mit Samthandschuhen anfassen. Sie sind skeptisch, "ob man Bedürftigen die Lebensführung vorschreiben sollte".

Quelle: Rheinische Post

 
 
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