Urteil zu CO-Pipeline: Kläger gehen in die nächste Instanz
zuletzt aktualisiert: 27.05.2011 - 02:30Düsseldorf/Monheim (jj). Der Streit um die Kohlenmonoxid(CO)-Pipeline des Bayer-Konzerns wird voraussichtlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster beschäftigen. Kläger Heinz-Josef Muhr aus Monheim kündigte an, die im Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingeräumte Berufung nutzen zu wollen. In seinem Urteil hatte das Gericht am Mittwoch die Genehmigung für die Pipeline wegen unzureichender Prüfung der Erdbebensicherheit für rechtswidrig erklärt und eine Inbetriebnahme untersagt. Allerdings hatte das Gericht die beiden Privatklagen in wesentlichen Punkten abgewiesen, dabei ging es unter anderem um die Rechtmäßigkeit der Grundstücksenteignungen. "Das OVG hat bereits früher klargestellt, dass es diese Fragen eher im Sinne der Kläger bewertet. Wir rechnen mit guten Erfolgsaussichten", begründet Kläger-Anwalt Jochen Heide die Entscheidung. Juristen gehen davon aus, dass das Verfahren vor dem OVG eine Inbetriebnahme um weitere Jahre verzögern wird.
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