Gericht setzt Grenze für Unterhaltszahlung
zuletzt aktualisiert: 01.05.2010 - 02:30Karlsruhe (apn). Auch Geschiedene mit mehreren Kindern erhalten in der Regel nur noch befristet Unterhalt vom Ex-Gatten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt im Falle einer dreifachen Mutter entschieden, dass sie nach der Volljährigkeit ihres jüngsten Kindes keine Zahlungen mehr von ihrem Ex-Mann erwarten kann. Bereits in einem früheren Urteil hatte der Familiensenat des BGH entschieden, dass auch nach knapp zwanzigjähriger Ehe der Unterhalt für den Ex-Partner befristet werden kann.
Quelle: Rheinische Post
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