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Düsseldorf: Eigenen Sohn entführt – Bewährungsstrafe für Mutter

zuletzt aktualisiert: 25.01.2012 - 02:30

Düsseldorf (RP). Wegen der Entführung ihres eigenen Sohnes hat das Landgericht Düsseldorf eine geschiedene Mutter zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Der Grundschüler wurde 2008 in Düsseldorf mitten am Tag von der Hand der Stiefmutter weg in ein Auto gezerrt und nach Polen gebracht. Inzwischen lebt er wieder beim Vater und dessen zweiter Frau und trifft seine Mutter regelmäßig.

Die Lektorin hatte ihren Sohn seinerzeit zwei Jahre nicht gesehen. Denn in dem Rosenkrieg der geschiedenen Eltern gab es ständig Streit mit Gerichten und Jugendamt. In erster Instanz hatte die in Bielefeld wohnende Frau noch eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Entziehung Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung bekommen. Nun nannte die geständige 44-Jährige ihre beiden Mittäter und erhielt eine mildere Strafe. Man habe sich bemüht, eine Entscheidung zu treffen, die das Verhältnis zwischen Mutter und Kind nicht zu sehr belastet, erklärte das Gericht. Der 47 Jahre alte Vater hatte am ersten Verhandlungstag gesagt, der Sohn habe Angst davor, "dass seine Mutter ins Gefängnis kommt".

Als "Verzweiflungstat" hatte die Angeklagte die Entführung beschrieben. Allerdings hatte der Fall für erheblichen Wirbel gesorgt. Schließlich mobilisierte der Streit auch in Polen die Presse. Dort zeigte sich die untergetauchte Frau als Opfer der deutschen Justiz, die als Ausländerin keine Chance gehabt habe, das Sorgerecht für ihr Kind zu erhalten. Von "Polnischsprechverbot" oder "Zwangsgermanisierung" war die Rede. Der Vater lebte monatelang in Ungewissheit, schaltete Privatdetektiv, Übersetzer, Anwalt, Diplomaten und Behörden ein. Durch Vermittlung fanden die zerstrittenen Eltern schließlich einen Kompromiss: Der Vater zog die Anzeige zurück und sagte seiner Ex-Frau einen regelmäßigen Umgang mit ihrem Sohn zu. Wegen der Schwere des Delikts kam es aber trotzdem zum Prozess.

Quelle: RP


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