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Rentenerhöhungen voll besteuert

zuletzt aktualisiert: 01.08.2009 - 02:30

Der steuerfreie Teil von Altersrenten wird als Rentenfreibetrag festgesetzt, wenn ein Berufstätiger in den Ruhestand tritt. Eine spätere Rentenerhöhung würde also voll besteuert. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" hin. Hintergrund ist, dass Rentnern ein Teil der Bezüge steuerfrei bleibt. Je nachdem, wann sie in Rente gegangen sind, ist der zu versteuernde Anteil unterschiedlich hoch.

Quelle: Rheinische Post
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