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In Wahlkampfzeiten sollten weder Arbeitgeber noch Betriebsräte am Arbeitsplatz für politische Meinung Werbung machen. Unmittelbar vor den Wahlen sind parteipolitische Betätigungen zu unterlassen, entschied bereits während des vergangenen Bundestagswahlkampfes das Arbeitsgericht Freiburg. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin.