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Mindestens 13-Jährige dürfen Zeitungen und Werbezettel (bis zu zwei Stunden täglich) austragen, als Babysitter tätig sein, Nachhilfeunterricht geben, Botengänge aus- und Hunde ausführen, ferner in Sportarenen oder in der Landwirtschaft (bis zu drei Stunden täglich) mithelfen – alles gegen Bezahlung.
Mindestens 15-Jährige dürfen darüber hinaus Ferienjobs übernehmen: bis zu vier Wochen im Jahr. Dabei muss es sich allerdings um Arbeiten handeln, die für junge Leute "geeignet" sind, sie also körperlich nicht überfordern. Das Gesetz legt für sie maximal die Fünf-Tage-Woche (bei 40 Stunden) fest. Missachtet ein Arbeitgeber die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, muss er mit Bußgeldern bis zu 15 000 Euro rechnen.