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Diebstahl im Beruf besser nicht abstreiten

zuletzt aktualisiert: 01.08.2009 - 02:30

Drei Brötchen oder zwei Pfandbons – auch wer solche Kleinigkeiten aus dem Betrieb mitnimmt, kann deswegen gekündigt werden. Stimmen die Vorwürfe, versuchen Beschäftigte besser nicht, sich herauszureden. "Es geht in solchen Fällen im Kern um den Vertrauensverlust. Und wenn später herauskommt, dass man gelogen hat, ist der natürlich umso größer", erläutert Arbeitsrechtler Michael Eckert. Noch schlimmer sei, andere Kollegen zu Unrecht zu beschuldigen, um den Verdacht von sich zu lenken. "Das ist sogar eine Straftat."

Quelle: Rheinische Post

 
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