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Die Aufgabenfelder

zuletzt aktualisiert: 14.02.2009

Patentanwälte vertreten Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt in Bezug auf Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken. Die Anwälte setzen Schutzrechte für Mandanten gegen Dritte durch, prüfen juristische Sachverhalte und reichen Schutzrechtsanmeldungen ein. Wie Rechtsanwälte sind sie ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, die einen freien Beruf ausüben und der Patentanwaltskammer angeschlossen sind. Ihre Spezialausbildung beginnt nach einem technischen Studium (kein FH-Studium), es folgen ein Jahr praktische Tätigkeit, 26 Monate Ausbildung sowie die Weiterbildung an der Fernuni Hagen in allgemeinem Recht. Es folgt ein achtmonatiges Amtsjahr mit Prüfungen. Nach der Zulassung zum Patentanwalt ist es möglich, an der Fernuni Hagen den "Master of Law" zu erwerben.

Quelle: Rheinische Post

 
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