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Kein Widerspruch gegen Knöllchen

zuletzt aktualisiert: 11.02.2012 - 02:30

Falschparker oder Temposünder, die nicht mehr als 20 km/h zu schnell waren, erhalten in der Regel kein Buß-, sondern ein Verwarnungsgeld. Dabei handelt es sich quasi um die unbürokratische Version des Bußgeldes. Die erhobenen Beträge sind mit fünf Euro bis 35 Euro vergleichsweise gering, da keine Verwaltungskosten angerechnet werden. Im Ausgleich gibt es gegen Verwarngelder aber auch keinen Rechtsbehelf.

Widersprechen kann man nur Bußgeldbescheiden. Wer also ein Verwarnungsgeldbescheid erhält und diesen für ungerechtfertigt hält, ignoriert ihn einfach. Nach einer gewissen Frist verschickt die zuständige Behörde automatisch einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden.

Bei schwereren Verkehrssünden wird immer ein Bußgeldbescheid verschickt, etwa bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h. Das Einspruchsrecht gilt natürlich trotzdem.

Quelle: RP


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