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Falsch zu parken, das ist für viele Autofahrer ein Kavaliersdelikt. Über die Kosten für ein "Knöllchen" oder das Abschleppen hinaus kann das falsche Abstellen teuer werden. Wer sein Auto zum Beispiel näher als fünf Meter an Kreuzungen und Einmündungen parkt und dabei vielleicht noch ein Stoppschild verdeckt, erhält bei einem Unfall eine Mitschuld zugesprochen, auch wenn das Fahrzeug nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Auch wer in zweiter Reihe parkt und den Verkehr behindert, trägt im Falle einer Kollision eine Mitschuld von mindestens 25 Prozent, in Einzelfällen liegt sie noch höher.